Antolin
Unsere Schule beteiligt sich mit allen Klassen am Internetprogramm „Antolin“, das die Lesemotivation und Leseförderung zum Ziel hat. Das Programm kann auch von zu Hause aus genutzt werden.
Ausflüge
Ausflüge oder Exkursionen können im Zusammenhang mit den im Unterricht behandelten Themen stehen. Sie können klassen- oder jahrgangsintern oder aber auch jahrgangsübergreifend durchgeführt werden. Durch einen Elternbrief bzw. ein Gespräch am Elternabend wird darüber informiert und ein Kostenrahmen festgelegt. Je nach Programm oder Klassensituation können Eltern als zusätzliche Begleitpersonen fungieren. Das Fahrtenprogramm wird der Schulkonferenz zu Beginn des Schuljahres vorgestellt.
Beratung
In der Mitte eines jeden Schulhalbjahres (Oktober/November, März/April) finden Gespräche mit den Eltern statt, in denen über die schulische Entwicklung des Kindes informiert wird und Hinweise zu Förder- und Übungsmöglichkeiten gegeben werden sowie zusätzliche Fördermaßnahmen für begabte Schüler(innen). Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird zuvor ein Termin für jedes Kind vereinbart. Darüber hinaus können sich die Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes bei den Lehrer(inne)n informieren, indem sie telefonisch oder über den Mitteilungsbereich im Schulplaner des Kindes Kontakt aufnehmen. Durch die vorherige Anmeldung kann eine sinnvolle Vorbereitung auf das Gespräch erfolgen.
Zudem gibt es die Möglichkeit, Beratungsgespräche mit unserer Schulsozialarbeiterin zu führen, die ihre Sprechstunde direkt in der Schule durchführt (s. Aushang im Eingangsbereich der Schule).
Beurlaubung
Ein(e) Schüler(in) kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden. Versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen. Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein(e) Schüler(in) nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin.
Beurteilungskriterien
siehe: www.Sieben-Meilen-Schule.de ® Schule ® Schulprogramm ® Transparenzen zur Leistungsbewertung
Bewegliche Ferientage
Die Schule verfügt über drei bis vier bewegliche Ferientage, die in Abstimmung mit allen Rietberger Schulen und der Schulkonferenz festgelegt werden. Die Termine werden am Elternabend sowie im Elternbrief bekannt gegeben.
Buskinder
Das Gesetz zur Schülerbeförderung besagt, dass Kinder, die mehr als 2 Kilometer von der Schule entfernt wohnen, einen Anspruch auf Übernahme der wirtschaftlichsten Beförderungsart haben. Die wirtschaftlichste Beförderungsart wird im Einzelfall vom Schulträger geprüft. Bei einer Vielzahl von Schüler(inne)n wird ein Schulbus eingesetzt. Bei einer kleineren Schülergruppe wird das Kilometergeld erstattet. Das beauftragte Busunternehmen bringt die Schüler(innen) auf einer festgelegten Strecke mit ausgewiesenen Haltestellen in die Schule und holt sie von dort wieder ab. Bei der Festlegung von Haltestellen gilt eine zumutbare Entfernungsgrenze von 1 Kilometer. Über die Fahrzeiten werden die Eltern rechtzeitig informiert. Aus stundenplantechnischen Gründen kann es notwendig sein, dass die Kinder zwischen den Busfahrten und dem Beginn bzw. Ende des Unterrichts eine Freistunde haben. In dieser Zeit werden sie verlässlich in der Schule betreut oder nach Vereinbarung von den Eltern abgeholt.
Computer – „Neue Medien“
Für Ihre Kinder gehört der Computer auch in der Grundschule schon zum Schulalltag. Neben den Medienecken in den einzelnen Klassenräumen verfügen die Schulstandorte über einen Computerraum mit Internetanschluss, so dass die Medienkompetenz der Kinder stetig weiterentwickelt werden kann. Darüber hinaus sind alle Klassenräume mit einem digitalen Whiteboard sowie einer Dokumentenkamera ausgestattet.
Coolness-Training
Für Kinder des 1. bzw. 2. Schuljahres findet durch einen ausgebildeten Trainer das Coolness-Training statt. Das Coolness-Training dient der Gewaltprävention und Gewaltintervention. Es vermittelt die Kompetenzen, die das Kind braucht, um in schwierigen Situationen angemessen reagieren zu können.
Elternabende
Elternabende finden zu Beginn eines Schulhalbjahres statt und informieren über die Unterrichtsinhalte und –methoden. Die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende lädt zu den Elternabenden ein. In Abstimmung zwischen der Lehrkraft und der oder dem Vorsitzenden können weitere Tagesordnungspunkte festgelegt werden.
Elternsprechtag
siehe: Beratung
Englisch
Seit dem Schuljahr 2008/09 erhalten die Schüler(innen) ab dem 2. Halbjahr der 1. Klasse Englisch. Informationen zu Umfang und Inhalten des Englischunterrichtes erhalten Sie beim Elternabend.
Förderunterricht
Förderunterricht ermöglicht inhaltlich und zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen und hat vor allem die Aufgabe, Lernlücken und Lernschwierigkeiten zu beheben. Er bietet aber auch Gelegenheit, Kindern mit größeren Lernmöglichkeiten Anreize und Hilfen zu vermitteln, sich erweiterten Lernangeboten zu stellen und sich intensiver mit bestimmten Aufgabenstellungen auseinander zu setzen.
Förder-/Bürgerverein
Die Fördervereine der beiden Standorte unterstützen die Arbeit der Grundschule. So steht die Randstundenbetreuung unter der Trägerschaft des Förder-/Bürgervereins.
Nähere Informationen zu den Fördervereinen erhalten Sie auf der Homepage der Schule.
Frühstück
Das Frühstück wird ab 9.30 Uhr im Klassenraum eingenommen. Süßigkeiten gehören dabei nicht in die Frühstücksdose! Die Kinder bringen ihre Getränke selbst mit. Es soll nach Möglichkeit kein Frühstück mit auf den Schulhof genommen werden. Dort ist Zeit zum Spielen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben geben den Kindern die Gelegenheit, das in der Schule Gelernte zu wiederholen und zu festigen, aber auch selbstständig anzuwenden und zu vertiefen. Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben dienen der Vorbereitung des Unterrichts. Für die Hausaufgaben sind für die Kinder der Klassen 1 und 2 ca. 30 Minuten und für die Kinder der Klassen 3 und 4 ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Vollständigkeit der Hausaufgaben liegt im Verantwortungsbereich der Eltern, insbesondere auch für in der Randstunde gemachten Hausaufgaben.
Hausschuhe
In der Schulzeit tragen die Kinder während des Aufenthaltes im Schulgebäude Hausschuhe, um den Teppichboden in den Räumen möglichst sauber zu halten und eine gemütliche Atmosphäre zu gewährleisten. Regale für Schuhe stehen jeder Klasse zur Verfügung.
Homepage
Unter www.Sieben-Meilen-Schule.de findet man neben allgemeinen Informationen zu den Schulstandorten auch das Schulprogramm, eine Terminübersicht, Berichte über Projekte, Aktionen der Klassen und vieles mehr.
Karneval
Am Weiberfastnachtstag feiern die Kinder in der Schule Karneval. Die Gestaltung der Karnevalsfeier, die Gestaltung des Programms und das Ausschmücken der Räume obliegt den Kindern.
Rosenmontag nimmt die Schule regelmäßig am Kinderumzug in Rietberg teil. Die Beaufsichtigung der Kinder und der Transport in die Stadt am Rosenmontag liegen in der Verantwortung der Eltern. Derzeit besteht die Regelung, dass die Schule alle vier Jahre als Schulveranstaltung geschlossen am Kinderumzug teilnimmt. In den darauffolgenden drei Jahren ist der Rosenmontag ein beweglicher Ferientag. Die Teilnahme am Rosenmontagsumzug ist dann eine außerschulische und damit freiwillige Veranstaltung für Kinder und Lehrer(innen), wobei Eltern die Vorbereitung übernehmen.
Klassenkasse
Um besondere Ausgaben für die Klasse (z.B. Bastelmaterial) schnell und günstig organisieren zu können, ist es an unserer Schule üblich, dass die Eltern kleine Beiträge in eine Klassenkasse einzahlen.
Krankheit
Bei Krankheit eines Kindes muss die Schule sofort informiert werden. Bitte rufen Sie morgens in der Schule an. Bei Beendigung der Krankheit reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung ein. Dafür sollen die entsprechenden Vorlagen im Schulplaner des Kindes genutzt werden. Bei längerer Krankheit informieren Sie die Schule spätestens nach einer Woche über den Verlauf der Krankheit.
Die Randstundenkinder müssen zusätzlich auch immer bei der Randstundenbetreuung in Westerwiehe bzw. Bokel krank gemeldet werden.
Wir bitten, die Kinder erst nach vollständiger Genesung in die jeweilige Einrichtung (Schule/Randstundenbetreuung) zu schicken, um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten!
Fehlen Schüler(innen) unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferientage (auch an beweglichen Ferientagen), so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Schüler(innen), die sich im Sport- oder Schwimmunterricht aus Verletzungs- oder Krankheitsgründen nicht aktiv betätigen können, verfolgen den Unterricht als Beobachter. Der Sportlehrerin ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen (s. Vorlage Schulplaner).
Lernstandserhebung
In der dritten Klasse werden zentrale Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt (VERA). Diese Arbeiten werden nicht mit Noten versehen.
Materialliste
Nach Möglichkeit geben die Klassenlehrer(innen) in Absprache mit den Fachlehrer(inne)n zum Ende eines Schuljahres eine Liste der benötigten Schulmaterialien für das kommende Schuljahr heraus. Bitte versehen Sie alle Materialien Ihres Kindes mit Namen.
Mitwirkung
Die Mitwirkung der Eltern am Schulleben ist wichtig und erwünscht. Über die Möglichkeiten der Mitwirkung in der Klassenpflegschaftsversammlung, der Schulpflegschaft oder auch der Schulkonferenz wird beim ersten Elternabend informiert.
Ordnung
Es empfiehlt sich, die Kinder von Beginn an dazu anzuhalten, nach den Hausaufgaben selbst für Ordnung in der Schultasche zu sorgen („Alles eingepackt?“, „Stifte angespitzt?“, „Soll ich für morgen etwas Besonderes mitbringen?“). Diese Fragen sollten sich die Kinder täglich selbstständig stellen, um eine Eigenverantwortung für die Schulsachen zu entwickeln.
Obstfrühstück
Jeden ersten Donnerstag im Monat wird am Schulstandort Westerwiehe in der Frühstückspause ein gesundes Obst- und Gemüsebuffet angeboten. Die Kosten dafür werden vom Förderverein übernommen.
Pausen
In der Zeit von 9.30 – 10.00 Uhr und von 11.35 – 11.45 Uhr finden die großen Pausen statt.
Die Unfallkasse NRW weist darauf hin, dass ein Augenmerk auf die Kleidung der Schüler(innen) gelegt werden soll. Um die Gefahr der Strangulierung auszuschließen, sollten Kinder die Schalenden in die Jacken stecken. Kordeln und Bänder an Jacken und Anoraks sollten entfernt werden.
Projekte
Das projekthafte Arbeiten beinhaltet eine handlungsorientierte und fächerübergreifende Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema. Projektwochen oder –tage bieten die Möglichkeit, sich intensiv mit einer Thematik auseinander zu setzen.
Radfahrausbildung
In der Jahrgangsstufe 4 werden die Kinder unter Anleitung der Polizei theoretisch und praktisch auf die Radfahrprüfung vorbereitet. Dabei wird der Schonraum Schulhof verlassen und in der Verkehrswirklichkeit das richtige Verhalten als Radfahrer eingeübt.
Randstundenbetreuung
Kontaktdaten Westerwiehe
Annemarie Henrichfreise
Telefon: 05244-1761
Kontaktdaten Bokel
Annette Hünemeier, Judith Windus
Telefon: 05244-9063205
Schulbücher
Laut Erlass des MSW NRW müssen die Eltern bei der Beschaffung der Lernmittel einen Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages. Das heißt für die Grundschule: 12,00€ pro Kind und Schuljahr. Nach §96 Abs. 3 Schulgesetz haben die Eltern bis zu einer bestimmten Grenze Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Eine Erstattung der Lernmittel durch den Schulträger erhalten nur diejenigen Personen, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialgesetz/SGB XII erhalten. Vor den Sommerferien erhalten die Schüler(innen) jeweils einen Bestellzettel mit den erforderlichen Angaben. Diese selbst gekauften Materialien gehören zum Eigentum des Kindes. Alle anderen Schulbücher werden den Kindern leihweise von der Schule übertragen und am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Die Bücher sind mit einem Schutzumschlag zu versehen. Die Eltern haften für ausgeliehene Bücher. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.
Schulgottesdienste
In regelmäßigen Abständen finden Schulgottesdienste statt. Selbstverständlich sind interessierte Eltern herzlich eingeladen.
Schulprogramm
Über den Lehrplan hinaus, der für alle Schulen verbindlich ist, werden im Schulprogramm einer Schule besondere Schwerpunkte, Beurteilungsmaßstäbe etc. festgelegt. Das Schulprogramm wird immer wieder überarbeitet. Auch Eltern können sich in Teilbereichen daran beteiligen. Auszüge des Schulprogramms sind auf der Homepage der Schule einzusehen.
Schulsozialarbeit
Unsere Schule wird regelmäßig von einer Schulsozialarbeiterin besucht. Unter anderem bietet sie Kindersprechstunden im Laufe des Vormittags an und sie steht nach vorheriger Absprache auch Eltern für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Sprechzeiten hängen im Eingangsbereich der Schule aus.
Schwimmunterricht
Die Schüler erhalten in der Regel in der Klasse 2 Schwimmunterricht. Das Hallenbad in Rietberg wird mit dem Bus angefahren. Der reguläre Sportunterricht wird während der Phase des Schwimmunterrichts auf eine Wochenstunde reduziert.
Schüler(innen), die sich im Sport- oder Schwimmunterricht nicht aktiv betätigen können, verfolgen den Unterricht in der Regel als Beobachter. Der Sportlehrerin ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen (Vorlage s. Schulplaner)
Stundentafel
Termine
Um Ihnen eine längerfristige Jahresplanung zu ermöglichen, erhalten die Kinder jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres eine Terminübersicht aller schulischen Termine, soweit sie im Voraus bekannt sind.
Theater
Einen weiteren Höhepunkt unseres Schullebens stellt die jährlich stattfindende Theaterfahrt dar. In der Regel machen sich alle Klassen in der Weihnachtszeit auf den Weg nach Lippstadt, Paderborn, Gütersloh etc., um eine schöne Aufführung für Kinder zu erleben.
T-Shirt
Zu Beginn der Schulzeit kann ein Schul-T-Shirt mit unserem Schullogo erworben werden. Inzwischen ist es zu einer Tradition geworden, dass die Viertklässler am Ende der Schulzeit auf den T-Shirts die Unterschriften aller Kinder und Lehrer(innen) zur Erinnerung sammeln.
Unfälle
Unfälle, die sich während des Aufenthaltes des Kindes in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen und die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen von der Schule der Unfallkasse NRW gemeldet werden. Es ist also unbedingt notwendig, jeden im Zusammenhang mit einem Schulunfall durchgeführten Arztbesuch unverzüglich der Schule zu melden. Im Zusammenhang mit Unfällen ist es wichtig, dass wir die Erziehungsberechtigten auf jeden Fall erreichen können.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten auf dem Stundenplan sind verbindlich. Kinder werden ohne Absprache nicht früher nach Hause geschickt. Für Notfälle sollten Sie aber eine Telefonnummer angeben, unter der Sie oder eine Vertrauensperson verlässlich erreichbar sind.
Versetzung
Der Übergang von der Klasse 1 in die Klasse 2 erfolgt ohne Versetzung, der Übergang in die Klasse 3, 4 und 5 jeweils durch Versetzungsentscheidung.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 2 oder 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.
Verantwortung – „Das Lernen lernen“
„Ein Schulkind ist für seine Schultasche, für die Hausaufgaben und für seine Mitarbeit in der Schule selbst verantwortlich.“ Fördern Sie diese Einstellung bei Ihrem Kind. Verantwortung zu haben macht Kinder stolz und fördert letztlich auch ihre Leistungsfähigkeit.
Zensuren
Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder ein Zeugnis, das im Unterschied zu den Zeugnissen in Klasse 3 und 4 keine Noten enthält. Die Lernbereitschaft der Kinder mit Eintritt in die Schule entwickelt sich besser, wenn sich die Kinder beim Setzen neuer Ziele an ihren eigenen Lernfortschritten orientieren. An unserer Schule erhalten die Kinder der Schuleingangsphase sowie der Klasse 3 ihre Leistungsdokumentation nicht mehr in Form eines Textes, sondern als „Rasterzeugnis“. Die wichtigsten Kriterien zur Lernentwicklung in den einzelnen Fächern werden dabei in einer Tabelle dokumentiert.
Zeugnisse
Für die Jahrgänge 3 und 4 werden die Zeugnisse am letzten Tag vor den Sommerferien bzw. am letzten Tag vor Halbjahresende ausgegeben. Für die Jahrgänge 1 und 2 werden die Zeugnisse zwei bis drei Tage vor Ferienbeginn verteilt. Bei Bedarf haben die Eltern die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache mit der Lehrkraft.